Sind Sie eine Einzelperson?
GEWÖHNLICHE ODER BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG?
Wir haben die Lösung für Sie:
- Express-Übersetzung innerhalb von 1-2 Tagen
- Beglaubigte Übersetzung
- Notarielle Beglaubigung
EXPRESS-ÜBERSETZUNG INNERHALB VON 1-2 TAGEN
Kurze beglaubigte oder nicht beglaubigte Übersetzungen liefern wir innerhalb
von 48 Stunden. Ohne Expresszuschlag. Umfangreichere Übersetzungen innerhalb
von 2 oder mehr Tagen. Ganz nach Ihren Bedürfnissen. Schicken Sie uns Ihren Text,
und wir besprechen dann gemeinsam mit Ihnen die jeweiligen Möglichkeiten.
Für eine konkrete Übersetzung wählen wir stets einen Übersetzer, der
mit der Problematik des Textes vertraut ist.
BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Wir erstellen
beglaubigte Übersetzungen und in 50 Sprachen. Falls Sie mit staatlichen Institutionen arbeiten oder ins Ausland reisen, stehen wir Ihnen mit der Übersetzung von Dokumenten gerne mit Rat und Tat zur Seite. Für eine
beglaubigte Übersetzung benötigen wir dann Ihr Dokument oder dessen notariell beglaubigte Kopie. Dieses wird dann mittels einer Schnur mit der Übersetzung zusammengebunden.
NOTARIELLE BEGLAUBIGUNG
Falls Sie für eine Übersetzung eine notariell beglaubigte Kopie benötigen, können wir Ihnen auch diese Arbeit abnehmen. Wir benötigen dazu nur Ihr Dokument, dass wir dann bei einem Notar beglaubigen lassen und anschließend übersetzen.
Umgesetzte Übersetzungsprojekte
Beispiele von Aufträgen, die den Ihren ähneln könnten.
Beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde, eines Diploms
und eines Zeugnisses ins Englische für ein Studium
in den USA. Wir besorgten für die Klientin zunächst eine notarielle Beglaubigung aller Dokumente in 3 Kopien, anschließend wurden die Texte von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer ins Englische übersetzt.
Übersetzung eins Bankauszugs ins Polnische, Russische und Bulgarische. Obwohl der Textumfang insgesamt 20 NS betrug, gelang es uns, den
vom Klienten gewünschten Liefertermin von 2 Arbeitstagen einzuhalten.
7 NS übersetzten wir samt Beglaubigung innerhalb von 12 Stunden
ab Auftragsvergabe ins Deutsche. Es handelte sich hierbei
um einen Handelsregisterauszug, ein Führungszeugnis
und eine Mehrwertsteuerregistrierung. Zunächst ließen wir alle Dokumente
in 10 Kopien notariell beglaubigen. Anschließend wurden die Texte
von 2 gerichtlich vereidigten Übersetzern schnell übersetzt, sodass die Klientin das Paket mit 70 zusammengebundenen beglaubigten Dokumenten schon
am nächsten Tag in der Früh abholen konnte.