Für die Kommunikation mit einer staatlichen Institution (Gericht, Standesamt, Universität, Behörde…) benötigen Sie eine
beglaubigte Übersetzung.
Eine beglaubigte Übersetzung wird mitunter auch als amtliche Übersetzung oder
als Übersetzung mit Stempel bezeichnet. Es ist alles dasselbe. Eine beglaubigte Übersetzung werden Sie auch für alle Rechtshandlungen bei einem Notar benötigen. Um eine beglaubigte Übersetzung erstellen zu können, benötigen wir Ihr Originaldokument (oder dessen
notarielle Kopie). Diese binden wir dann mittels einer Schnur mit der Übersetzung zusammen. Und schließlich fügt der gerichtlich vereidigte Übersetzer noch seine Klausel samt rundem Stempel hinzu.
Die häufigsten beglaubigten Übersetzungen: Diplome, Zeugnisse, Geburtsurkunden, Eheurkunden, HR-Auszüge, Führungszeugnisse, Apostillen, Vollmachten, Satzungen, Gesellschaftsverträge, Jahresabschlüsse, Sachverständigengutachten.
Um den Preis für eine konkrete Übersetzung so gut wie möglich bestimmen zu können, schicken Sie uns den betreffenden Text bitte zu.
Wir werden daraufhin einen erfahrenen Übersetzer für Sie auswählen, dessen Übersetzungen wir gut kennen und für den wir garantieren können.
Wenn es eilt, tun wir alles, damit Sie die Übersetzung
so schnell wie nur möglich bekommen. Wenn es sein muss, gleich morgen oder sogar noch heute.
Wir melden uns bei Ihnen telefonisch und besprechen dann alles Weitere.
Beglaubigte Übersetzungen erstellen wir in
50 Sprachen.